Kolloquium: „Alexander von Humboldt als Völkerrechtler“, Berlin, 6. November 2019

Alexander von Humboldt betätigte sich in unterschiedlichsten Wissensbereichen und vielen Disziplinen. Obwohl er kein Jurist war, befasste er sich vielfach mit Problemen, die zu grundlegenden Fragen des in der Entstehung begriffenen Völkerrechts avancierten, etwa dem Verbot der Sklaverei, der Abschaffung der Rassendiskriminierung, der Fixierung von Territorialgrenzen, mit Seegrenzen, dem Welthandel und der Hoheitsgewalt im Luft- und im Weltraum. Da Humboldt zudem in engem Kontakt zu führenden Rechtsgelehrten der Zeit wie Francis Lieber stand, kann er als Vordenker des Völkerrechts bezeichnen werden, so die These des Potsdamer Rechtswissenschaftlers Marcus Schladebach. In seinem Vortrag im Rahmen der Kolloquiumsreihe „Humboldts Netzwerke“ beleuchtet er Humboldts Mitwirkung an der juristischen Neuvermessung der Welt und erörtert deren Bedeutung für die heutige völkerrechtliche Ordnung.

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27.11.2018, Kolloquium: „Praktiken und Pragmatismus. Beobachtungstätigkeit und Persona des Forschungsreisenden im 18. Jh.“, Berlin

Naturforschung bedurfte unter den Bedingungen der Reise besonderer methodischer Absicherung. Dies geschah durch die Regulierung, Kontrolle und Habitualisierung der zentralen Methode des Erkenntnisgewinns: der wissenschaftlichen Beobachtung. Auf ihr gründete die Persona des Forschungsreisenden, die die herausfordernde Entgrenzung der Reise und ihre erfolgreiche Bewältigung vereinigte.

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29.11.2016, Vortrag: „Gefördert und frühvollendet. Franz Julius Ferdinand Meyen zwischen Poesie und ‚Totem Zoo'“, Berlin

Gefördert und frühvollendet Franz Julius Ferdinand Meyen zwischen Poesie und „Totem Zoo“ Ein Vortrag von Petra Werner im Rahmen der

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