Alexander von Humboldt betätigte sich in unterschiedlichsten Wissensbereichen und vielen Disziplinen. Obwohl er kein Jurist war, befasste er sich vielfach mit Problemen, die zu grundlegenden Fragen des in der Entstehung begriffenen Völkerrechts avancierten, etwa dem Verbot der Sklaverei, der Abschaffung der Rassendiskriminierung, der Fixierung von Territorialgrenzen, mit Seegrenzen, dem Welthandel und der Hoheitsgewalt im Luft- und im Weltraum. Da Humboldt zudem in engem Kontakt zu führenden Rechtsgelehrten der Zeit wie Francis Lieber stand, kann er als Vordenker des Völkerrechts bezeichnen werden, so die These des Potsdamer Rechtswissenschaftlers Marcus Schladebach. In seinem Vortrag beleuchtet er Humboldts Mitwirkung an der juristischen Neuvermessung der Welt und erörtert deren Bedeutung für die heutige völkerrechtliche Ordnung.